- Fotografie: André Hemstedt und Tine Reimer
- 1. Preis bei der Ausschreibung "Freiheit und Einheit"
des Bundesministerium des Innern, 2009
3. Preis bei der Ausschreibung "Geschichts-Codes"
der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, 2010
§ 213 Ungesetzlicher Grenzübertritt
(1) Wer widerrechtlich die Staatsgrenze der Deutschen
Demokratischen Republik passiert oder Bestimmungen
des zeitweiligen Aufenthalts in der Deutschen Demokra-
tischen Republik sowie des Transits durch die Deutsche
Demokratische Republik verletzt, wird mit Freiheits-
strafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bilder zeigen inszenierte Momente der teils geglück- ten, teils gescheiterten Fluchtversuche, deren Berichte als Vorlage für die authentisch abgebildeten Szenen fungieren.
Motiv 1-6:
- 850 Quadratmeter Stoff, Wind aus Norden.
- 4 Tonnen Stahl, 7 m lang, Elektromotor, flussabwärts.
- 400 Liter Volumen, zwei Kontrollen, freie Fahrt.
- Ein Holzsitz am Seil, 12 Meter über dem Boden.
- 9 Stunden ruhige See, der Kompass zeigt nach Norden.
- Eine Luftmatratze, 14 Stunden gegen die Strömung.